Behandlungskosten

 Bei der Berechnung der Behandlungskosten halte ich mich an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).  

Behandlungskosten 

Bei der Berechnung der Behandlungskosten halte ich mich an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Sollten sie privat krankenversichert sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besitzen, werden die Kosten in der Regel von ihrer Krankenkasse übernommen. Die jeweiligen Erstattungssätze müssen sie bei ihrer Krankenversicherung erfragen.
 

Als Anhaltspunkt für Selbstzahler können Kosten von 110€ für den Ersttermin (ca. 1 - 1,25 Std.) und 95€ für jeden Folgetermin (1 Std.) genannt werden. 
 

(Kosten für evtl. Miete von Therapiesystemen oder den Bedarf anderer Produkte für die Durchführung ihres Gesundheitsplanes ausgenommen). 


Genaue Behandlungskosten können wir gerne in einem persönlichen Gespräch telefonisch oder in meiner Praxis besprechen.